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Häufige Fragen

Die Rechtswissenschaften sind ein für den Laien oftmals unüberschaubares komplexes Fachgebiet, das oft nur Fragezeichen hinterlässt. In meiner langjährigen Tätigkeit als Anwältin betrachte ich es daher auch als meine Pflicht, diese Fragen zu beantworten und meinen Mandanten auf verständliche Weise näherzubringen. Im Folgenden möchte ich die Fragen vorab beantworten, die mir in meiner täglichen Arbeit wiederholt gestellt worden sind.

Fragen zum Arbeitsrecht

Welche Kosten kommen bei der Beauftragung eines Rechtsanwalts für den Beistand im Arbeitsrecht auf mich zu?

Bei Beauftragung eines Rechtsanwalts im Bereich des Arbeitsrechts wird das Honorar auf Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) berechnet. Sofern das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz nichts anderes bestimmt, werden die Gebühren anhand des Wertes berechnet, den der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit hat (Gegenstandswert). Folgende Beispiele dienen der Veranschaulichung: 

1. Kündigungsschutzklage
Die Kosten einer Kündigungsschutzklage hängen vom Streitwert ab. Der Streitwert wird bei Kündigungsschutzklagen berechnet nach dem Einkommen des Arbeitnehmers und zwar nach dem dreifachen Betrag des Bruttomonatslohns des gekündigten Arbeitnehmers. Die Kündigungsschutzklage ist vom gekündigten innerhalb von drei Wochen nach Eingang der Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht einzureichen. Nach Erhebung der Kündigungsschutzklage wird vom Arbeitsgericht zunächst ein Gütetermin anberaumt, der die Möglichkeiten einer einvernehmlichen Einigung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausloten soll. Im Rahmen der Güteverhandlung ist Raum für den Abschluss einer Abfindungsvereinbarung, die oftmals das eigentliche Ziel der Kündigungsschutzklage ist. Viele Arbeitgeber ziehen die Zahlung einer einmaligen Abfindung an den Arbeitnehmer einem kostenträchtigen Rechtsstreit mit ungewissem Ausgang vor. Dem Gütetermin kommt daher in der arbeitsgerichtlichen Praxis eine außerordentlich große Bedeutung zu. Scheitert die Güteverhandlung, wird Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Arbeitsgericht anberaumt. Auch in diesem Termin besteht immer noch die Möglichkeit, einen Vergleich auszuhandeln. Gelingt das nicht, wird durch Urteil entscheiden, das der Berufung zum Landesarbeitsgericht unterliegt.
Die Kündigungsschutzklage kann der Arbeitnehmer selbst erheben, ohne sich anwaltlich vertreten lassen zu müssen. Erst in der Berufungsinstanz herrscht Anwaltszwang, so dass der Arbeitnehmer vor dem Landesarbeitsgericht nicht alleine auftreten kann. Arbeitnehmern ist in der Regel zu raten, sich anwaltlich vertreten zu lassen, um keine Rechtsnachteile zu erleiden.
Insbesondere auch in der Güteverhandlung – wo es vielfach um das Aushandeln einer Abfindung geht – sollten sämtliche für den Arbeitnehmer sprechenden Gesichtspunkte von einem Rechtsanwalt zur Geltung gebracht werden, um hier ein möglichst positives Ergebnis zu erzielen. Verlässt der Arbeitnehmer sich auf sich selbst, und er ist er nicht mit den Einzelheiten des maßgeblich von der Rechtsprechung geprägten Kündigungsrechts vertraut, läuft er Gefahr, im Rechtsstreit zu unterliegen oder zumindest Vorteile preiszugeben.

2. Zahlung rückständiger Arbeitsentgelte
Im Fall von rückständigen Arbeitsentgelten richtet sich die Höhe des Honorars nach der Höhe des geforderten rückständigen Arbeitsentgeltes (Streitwert).

3. Zeugniserteilung
Bei Rechtsstreitigkeiten, welche die Erteilung und den Inhalt von Arbeitszeugnissen betreffen, wird als Honorar regelmäßig ein Bruttomonatsgehalt veranschlagt.

4. Besonderheiten im Arbeitsrecht
Anders als vor anderen Gerichten, findet vor dem Arbeitsgericht eine Erstattung der eigenen Anwaltskosten nicht statt. In den Verfahren erster Instanz vor dem Arbeitsgericht zahlt jede Partei ihre außergerichtlichen Kosten selbst. Die Kosten der Kündigungsschutzklage sind vor den Arbeitsgerichten deshalb – bis auf die beim Arbeitsgericht überschaubaren Gerichtskosten – ausschließlich auf die eigenen Anwaltsgebühren beschränkt. Das gilt auch dann, wenn eine der Parteien obsiegt. Erst in den Berufungs- und Revisionsverfahren gilt der vom Zivilprozess bekannte Grundsatz, dass die unterliegende Partei auch die Anwaltskosten der obsiegenden Partei zu tragen hat.

Greift meine Rechtsschutzversicherung?

Eine Rechtsschutzversicherung bietet Schutz vor den Kosten, die beispielsweise durch Beauftragung eines Anwalts aufgrund einer betriebsbedingten Kündigung oder Kurzarbeit entstehen können. Eine Rechtsschutzversicherung lohnt sich also gerade für Angestellte, die über geringe finanzielle Mittel verfügen.

Aufgrund des durch den Bundesgerichtshof stark ausgeweiteten Schutzes der Arbeitsrechtepolicen sind die Versicherer verpflichtet Hilfe zu leisten, selbst wenn sich die Kündigung nur andeutet.

Ich möchte eine neue Arbeitsstelle aufnehmen, habe jedoch eine vertraglich festgelegte lange Kündigungsfrist? Besteht die Möglichkeiten den Vertrag dennoch vorzeitig zu kündigen?

Die im Arbeitsvertrag getroffenen Vereinbarungen sind grundsätzlich gültig und sind einzuhalten. Dies betrifft auch die vereinbarten Kündigungsfristen, so lange diese nicht gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstoßen.

Besteht jedoch, beispielsweise aufgrund eines lukrativeren Jobangebots, der Wunsch das Arbeitsverhältnis vorzeitig zu beenden, hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit den Arbeitgeber um eine vorzeitige Auflösung des Arbeitsvertrags zu bitten. Dem muss der Arbeitgeber allerdings nicht zustimmen.

Liegt ein gewichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung vor, besteht dennoch die Möglichkeit einer vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Es gilt zu beachten, dass eine Kündigung des Arbeitnehmers in schriftlicher Form erfolgen muss. Nur dann ist sie wirksam und hat vor Gericht Bestand.

Mein Arbeitgeber ist nicht dazu bereit mir ein Arbeitszeugnis auszustellen. Dies wird jedoch von meinem neuen Arbeitgeber verlangt. Was kann ich tun?

Der Arbeitgeber ist mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses verpflichtet, auf Anfrage des Arbeitnehmers ein schriftliches Arbeitszeugnis zu erstellen. Dabei besteht der Grundsatz der Wahrheit und des Wohlwollens. Dies bedeutet, dass sich das Zeugnis auf die berufliche Entwicklung des Arbeitnehmers nicht negativ auswirken soll.

Das Arbeitszeugnis muss der Wahrheit entsprechen. Es muss alle Fakten beinhalten, die für die Gesamtbeurteilung des Arbeitnehmers von Bedeutung sind. Dabei sind diejenigen Angaben zu machen, die für einen künftigen Arbeitgeber von Bedeutung sein können.

Kommt der Arbeitgeber seiner Pflicht auf Erteilung eines Arbeitszeugnisses nicht nach, besteht die Möglichkeit vor den Arbeitsgerichten eine Erteilung gerichtlich geltend zu machen.

Das Arbeitszeugnis meines ehemaligen Arbeitgebers entspricht nicht meinen Vorstellungen. Habe ich ein Anrecht auf ein neues Arbeitszeugnis?

Entspricht das Arbeitszeugnis nicht den Vorstellungen des Arbeitnehmers, so kann er vom Arbeitgeber Berichtigung des Zeugnisses verlangen. Im Klageantrag muss der Arbeitnehmer klären, ob er ein einfaches oder qualifiziertes Zeugnis erteilt haben möchte. Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass ein neues Zeugnis ausgestellt wird, wenn es falsche Tatsachen, falsche Beurteilungen oder formelle Fehler enthält. Der Arbeitnehmer kann diesen Anspruch auch vor dem Arbeitsgericht geltend machen. Dabei sind die Gerichte befugt, das Zeugnis zu überprüfen, und gegebenenfalls neu zu formulieren.
Der Anspruch auf Berichtigung des Arbeitszeugnisses kann allein wegen Zeitablaufs entfallen. Der Zeitraum in dem der Anspruch höchstens noch geltend gemacht werden kann, liegt je nach Einzelfall bei fünf bis elf Monaten.
Möchte der Arbeitnehmer ein sehr gutes oder gutes Arbeitszeugnis erstreiten, so liegt die Beweislast für die Rechtfertigung eines solchen Zeugnisses bei ihm. Nur wenn ein Zeugnis unter dem Durchschnitt liegt, hat der Arbeitgeber zu beweisen und darzulegen, wieso die Bewertung dementsprechend ausgefallen ist.

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